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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) im Sinne des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website museen-in-bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website museen-in-bayern.de ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) teilweise vereinbar. 

Die Website wurde entwicklungsbegleitend durch die mindscreen GmbH - Agentur für digitale Barrierefreiheit getestet. Zudem wurden im Rahmen eines BIK-Testes am 11.04.2024 8 von 8 getesteten Seiten als EN 301 549 + WCAG 2.2 (Web)-konform bewertet. 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter landesstelle(at)blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: 

Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
Obere Stadtmühlgasse 1
91781 Weißenburg

Telefon: +49 9141 700940
E-Mail: landesstelle(at)blfd.bayern.de (externer Link, öffnet neues Fenster)

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. (externer Link, öffnet neues Fenster)

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html (externer Link, öffnet neues Fenster)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.03.2026 auf Basis einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1) a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (externer Link, öffnet neues Fenster)) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.03.2026 überprüft.