Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) im Sinne des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website museen-in-bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website museen-in-bayern.de ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) teilweise vereinbar. Im Rahmen eines BIK-Testes am 11.04.2024 wurden 8 von 8 getesteten Seiten als EN 301 549 + WCAG 2.2 (Web)-konform bewertet. Die Umsetzung der Inhaltsseiten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit noch aus und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter landesstelle(at)blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
Alter Hof 2
80331 München
Telefon: +49 89 2101400
E-Mail: landesstelle(at)blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen (externer Link, öffnet neues Fenster).
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html (externer Link, öffnet neues Fenster)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.05.2024 auf Basis einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1) a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (externer Link, öffnet neues Fenster)) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2024 überprüft.